IT Security

Cyber Resilience Act (CRA): Security-Siegel für Digitalprodukte

Mit dem Cyber Resilience Act macht die EU Ernst beim Thema Sicherheit für digitale Produkte ▶️ Secure by design ab Dezember 2027 Pflicht für Hersteller.


Im Oktober 2024 wurde mit der Verabschiedung des Cyber Resilience Acts (CRA) eine neue Ära der Produktsicherheit für alle EU-Mitgliedsstaaten eingeläutet. Diese gesetzliche Neuerung gibt ein Mindestmaß an Cybersicherheit für vernetzte Produkte auf dem EU-Markt vor. Hersteller haben 36 Monate Zeit, ihre Produkte an die neuen Anforderungen anzupassen. Ab dem 11. Dezember 2027 müssen neue Produkte alle Anforderungen einhalten. Bevor wir auf den Inhalt der Verordnung eingehen, vorweg eine Einordnung.

Warum die Regulierung der richtige Weg (zur Cybersicherheit) ist

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Hand aufs Herz: Bei dem Wort "EU-Regulierung" rollen viele zunächst mit den Augen. Nach DSGVO, NIS2 und weiteren Vorgaben scheint der CRA nur eine weitere regulatorische Hürde zu sein. Doch ich wage (wie schon bei NIS2) die These: Der CRA ist eine gute für die Sicherheit unserer digitalen Infrastruktur, die sich weiterhin in einer ernsten Bedrohungslage befindet.

Unternehmen, die frühzeitig auf die Anforderungen reagieren, können deutliche Wettbewerbsvorteile genießen. Als der CRA verabschiedet wurde, gab es viele skeptische Stimmen. Doch es gibt überzeugende Gründe, warum diese Regulierung notwendig ist:

  1. Das Sicherheitsproblem löst sich nicht von selbst. Der Markt allein sorgt nicht für ausreichende Sicherheitsstandards. Der CRA führt zu einer messbaren Verbesserung der Sicherheitsqualität bei neuen Produkten.
  2. Ohne Standards kein Vertrauen. Unsere Kunden wollen wissen, dass ihre Geräte und Anwendungen sicher sind. Der CRA schafft verbindliche Mindeststandards, die das Vertrauen in digitale Produkte stärken. Produkte, die CRA-Konformität anstreben, genießen größeres Vertrauen.
  3. Europa übernimmt Verantwortung: Mit dem CRA positioniert sich Europa als Vorreiter für sichere digitale Infrastrukturen. Internationale Hersteller richten ihre globalen Standard zunehmend an den europäischen Anforderungen aus.

Verordnung statt Richtlinie: CRA im Kontext von NIS2

03-IT-News_2024_Dezember_Mailing_Artikelbild_NIS2_460x460pxMit NIS2 wurde bereits ein entscheidender Beitrag zu einem sichereren, digitalen Umfeld geleistet. Mit ihrem umfassenden Ansatz, der durchweg sinnvolle Maßnahmen enthält, wurde erstmals ein einheitliches Schutzniveau für kritische Sektoren in ganz Europa geschaffen und klare Verantwortlichkeiten definiert.

Der Cyber Resilience Act geht einen konsequenten Schritt weiter: Der CRA ist keine Richtlinie wie NIS2, die erst in nationales Recht überführt werden muss. Sondern eine Verordnung, die sofort Klarheit schafft. Hersteller wissen nun genau, welche Sicherheitsmaßnahmen sie implementieren müssen, um ihre Produkte EU-konform zu gestalten.

Was der Cyber Resilience Act konkret bedeutet

mlag_amina_An_image_representing_the_concept_of_Secure_Access_S_c3efb3e7-93c0-405f-aecc-16a845452d5Der Cyber Resilience Act richtet sich an Hersteller, Händler und Importeure von vernetzten Produkten – also Hardware, Software, IoT-Geräte, intelligente Steuerungen und praktisch alles, was digital kommuniziert oder verarbeitet.

Bisher unterlagen physische Produkte in Europa einer Vielzahl von Sicherheitsanforderungen – wie der CE-Kennzeichnung bei Maschinen oder Elektronik. Digitale Produkte dagegen waren oft kaum reguliert: Eine smarte Türklingel aus China oder Indien mit gravierenden Sicherheitslücken konnte problemlos auf den europäischen Markt gelangen.

Mit dem CRA ist "Security by Design" und "Security by Default" zur Pflicht geworden – von Anfang an. Die konkreten Anforderungen umfassen:

  • Sichere Entwicklung und Produktion: Hersteller müssen nachweisen, dass Produkte schon bei der Entwicklung angemessen gegen Cyberrisiken abgesichert werden. Dazu gehören unter anderem sicherer Softwarecode, die Vermeidung bekannter Schwachstellen und voreingestellte sichere Konfigurationen.
  • Sicherheitsupdates und Lebenszyklus-Management: Über den gesamten Lebenszyklus der Produkte müssen Hersteller Sicherheitsupdates bereitstellen, Schwachstellen melden und Updates schnell, sicher und kostenlos verfügbar machen.
  • Software-Stückliste (SBOM): Für viele Produkte wird eine detaillierte Liste aller verbauten Software-Komponenten verlangt, damit Nutzer erkennen können, ob bekannte Schwachstellen enthalten sind.
  • Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle: Bei gravierenden Sicherheitslücken oder erfolgreichen Angriffen müssen Hersteller die Behörden innerhalb von 24 Stunden informieren. Diese Meldepflicht gilt schon ab September 2026.
  • Erweiterte Verantwortung: Nicht nur Hersteller sind betroffen – auch Händler und Importeure müssen sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Produkte den Vorgaben entsprechen und haften andernfalls mit.

 

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Auswirkungen am Praxis-Beispiel „Smart-Lock“

Ein Hersteller von smarten Türschlössern könnte CRA-Konformität durch mehrere gezielte Maßnahmen erreichen: die Implementierung durchgängig verschlüsselter Datenübertragung, die Auslieferung mit individuellen statt Standard-Passwörtern, die Einrichtung automatischer Update-Mechanismen, die Erstellung vollständiger Software-Stücklisten (SBOM) sowie den Aufbau eines Incident-Response-Teams für die schnelle Reaktion auf entdeckte Schwachstellen.

Wenn ein Sicherheitsforscher eine potenzielle Schwachstelle entdeckt, kann das Unternehmen schnell reagieren: Die Behörden werden informiert, ein Update wird entwickelt und ausgerollt, und betroffene Nutzer werden benachrichtigt.

✅ Das Ergebnis: Statt eines Reputationsschadens erhält das Unternehmen Lob für seine transparente und schnelle Reaktion. Die Investitionen in CRA-Compliance amortisieren sich durch vermiedene Krisenkosten und gesteigerte Kundenbindung.

Eine umfassende Regulierungslandschaft für digitale Sicherheit

Der Cyber Resilience Act steht nicht allein, sondern ist Teil einer umfassenden Regulierungslandschaft, die ein höheres Sicherheitsniveau in der digitalen Welt schafft:

▶️ NIS2 legt branchenübergreifende Cybersicherheitsstandards fest

▶️DORA reguliert speziell die digitale Resilienz im Finanzsektor

▶️ Der Cyber Resilience Act adressiert die Sicherheit von Hardware und Software

▶️ Mit dem AI Act kommen weitere Anforderungen hinzu, insbesondere für Produkte mit KI-Funktionalitäten.

Diese verschiedenen Regelwerke greifen ineinander und verstärken sich gegenseitig. Als IT-Dienstleister, der bereits ISO 27001-zertifiziert ist, können wir unseren Kunden bei der Implementierung wertvolle Unterstützung bieten, da viele Grundprinzipien – wie Risikobewertung, Incident-Management und kontinuierliche Verbesserung – bereits fest in unseren Prozessen verankert sind.

Unternehmen, die einen ganzheitlichen Compliance-Ansatz verfolgen, anstatt jede Regulierung isoliert zu betrachten, können ihre Implementierungskosten deutlich senken.

🔍 Ein Ausblick: Die Zukunft der Produktsicherheit

Als Cybersecurity-Dienstleister sehen wir den CRA als Chance, aktiv an einer sichereren digitalen Zukunft mitzuwirken. In einer Welt, in der Vertrauen die härteste Währung ist, entscheidet am Ende nicht der günstigste Preis oder die schnellste Lösung - sondern wer Sicherheit bietet, wer Verantwortung übernimmt und wer nachprüfbar für Stabilität sorgt.

 

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