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Eine Bestandsaufnahme: Die DORA-Anforderungen für Unternehmen

Seit Januar 2025 gilt DORA – die neue EU-Verordnung für digitale Resilienz. Was müsssen Unternehmen beachten, und wie gelingt die Umsetzung?


Wie die EU-Verordnung die digitale Resilienz der Finanzbranche verändert 

Seit dem 17. Januar 2025 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA) in Kraft – ein Meilenstein für digitale Sicherheit und Stabilität im Finanzsektor. Die neue EU-Verordnung verpflichtet Banken, Versicherer, Kryptodienste und kritische IT-Dienstleister zur Umsetzung einheitlicher Standards. Die DORA-Verordnung ist die Antwort der europäischen Union auf die wachsende Bedrohung von systemkritischer Infrastruktur durch Cyberangriffe. Die Einführung verpflichtender Standardanforderungen für betroffene Unternehmen bietet Führungskräften in Finanzen und IT einen klaren Rahmen, um Sicherheitsanforderungen umzusetzen. Dabei konzentriert sich die Verordnung auf folgende Bereiche: 

Digital Operational Resilience Act: Die sechs Kernbereiche 

  1. IKT-Risikomanagement
  2. Informationsaustausch und Notfallübungen
  3. IKT-Drittparteirisiken und Vertragsmanagement
  4. Meldepflicht für IKT-bezogene Vorfälle
  5. Pflicht für Resilienztests
  6. Überwachung kritischer IT-Dienstleister

 

IKT-Risikomanagement: Der Grundpfeiler der DORA-Verordnung 

Ein ganzheitliches Risikomanagement ist in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Herzstück und Pflicht. Unternehmen müssen Risiken identifizieren, dokumentieren und Schutzmechanismen implementieren – stets im Einklang mit dem Management und auf Grundlage internationaler Standards. Ein leistungsfähiges ECM-System (Enterprise-Content-Management) hilft dabei, Risiken systematisch zu erfassen, Maßnahmen nachzuhalten und alle Vorgänge revisionssicher zu dokumentieren. 

 

Informationsaustausch und Notfallübungen 

DORA schafft einen rechtlichen Rahmen, der den freiwilligen, sicheren und anonymisierten Austausch von Informationen über Cyberbedrohungen zwischen Finanzunternehmen ermöglicht und absichert. Dazu gehören unter anderem Indikatoren für Beeinträchtigungen, Taktiken, Techniken und Verfahren von Angreifern, Cybersicherheitswarnungen und Konfigurationstools. Finanzunternehmen sind verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren, sobald sie an solchen Informationsaustauschvereinbarungen teilnehmen oder diese beenden. 

Darüber hinaus können die Aufsichtsbehörden sektorübergreifende Cyberkrisen- und Notfallübungen konzipieren. Diese Übungen dienen dazu, Kommunikationskanäle und Reaktionsmaßnahmen in Krisensituationen zu testen und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Sektoren zu stärken. Ziel ist es, die Abhängigkeit des Finanzsektors von anderen Sektoren zu untersuchen und die gemeinsame Reaktion auf Cyberangriffe zu verbessern.  

Für IT-Führungskräfte und Fachpersonal bedeutet das: Proaktive Zusammenarbeit und regelmäßige Notfallübungen werden zum Standard. 

Was bedeutet DORA in der IT?

DORA (Digital Operational Resilience Act) ist eine EU-weite Verordnung zur Stärkung der operativen Resilienz von Finanzunternehmen und deren IT-Infrastruktur. Sie schreibt unter anderem einheitliche Vorgaben zum Risikomanagement, zur Meldung von Cybervorfällen und zur Kontrolle von Drittanbietern vor. DORA ist eine direkte Antwort auf die wachsenden Herausforderungen durch zunehmende Cyberbedrohung und hohe IT-Abhängigkeit in der Finanzbranche. 

Wer muss DORA umsetzen?

Die DORA-Richtlinie 2025 betrifft alle regulierten Finanzunternehmen in der EU – darunter Banken, Versicherer, Kryptodienstleister – sowie deren kritische IT-Dienstleister. Besonders relevant ist sie für IT-Leiter und Compliance-Verantwortliche.

Was versteht man unter DORA-Compliance?

DORA-Compliance bedeutet die vollständige und dokumentierte Umsetzung aller Anforderungen der Verordnung: von der Risikobewertung bis hin zur Notfallplanung. Entscheidend ist die Fähigkeit, auch bei Cyberangriffen oder IT-Ausfällen handlungsfähig zu bleiben.

Wie kann ich Verträge digitalisieren?

Verträge lassen sich durch den Einsatz von ECM-Systemen (Enterprise Content Management) effizient digitalisieren. Dabei werden Papierdokumente eingescannt oder digitale Vertragsdokumente direkt im System erstellt, versioniert und revisionssicher archiviert. Moderne ECM-Software ermöglicht zusätzlich automatische Erinnerungen, Fristenkontrollen und rechtskonforme Workflows – ein wichtiger Schritt in Richtung DORA-konforme Dokumentenverwaltung. Im nächsten Blogpost werden wir Ihnen verschiedene Lösungen vorstellen, die sich auf die DORA-Richtlinie spezialisiert haben.

Was versteht man unter Vertragsmanagement?

Vertragsmanagement umfasst alle Prozesse rund um die Erstellung, Verwaltung, Kontrolle und Archivierung von Verträgen. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Fristen einzuhalten und jederzeit Transparenz über laufende Verpflichtungen zu behalten. In Verbindung mit einem ECM-System kann Vertragsmanagement digitalisiert und deutlich effizienter gestaltet werden – insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen durch regulatorische Vorgaben wie DORA.

 

Drittparteirisiken: Kontrolle trotz Auslagerung 

DORA verpflichtet Finanzunternehmen dazu, ihre IT-Dienstleister – insbesondere Cloud- und Softwareanbieter – deutlich strenger zu überwachen. Viele kritische Prozesse werden von externen Dienstleistern erbracht, was neue Risiken mit sich bringt. Die Verordnung legt fest, dass Unternehmen jederzeit wissen müssen, welche Drittparteien welche IKT-Dienstleistungen erbringen – inklusive einer vollständigen Dokumentation. Ein digitales Vertragsmanagement – etwa auf Basis einer ECM-Software – schafft hier Klarheit und Compliance. Besonders, wenn sich Verträge, Vereinbarungen oder Exit-Strategien zentral verwalten lassen. 

Für alle Auslagerungen gelten Mindestanforderungen an:

Vertragsgestaltung (z. B. Exit-Strategien, Leistungsvereinbarungen)

Meldepflichten gegenüber der Aufsicht bei Auslagerungen von kritischen oder wichtigen Funktionen.

Risikobewertungen vor Vertragsabschluss

Überwachung und Kontrolle während der gesamten Laufzeit

 

DORA und Meldepflicht: Einheitliche Prozesse für IT-Vorfälle 

Ob Cyberangriff, Datenverlust oder Systemausfall: Relevante IKT-Vorfälle müssen erkannt, analysiert und innerhalb klarer Fristen gemeldet werden. Die DORA-Verordnung legt dafür bestehende Meldewege zentral zusammen und reduziert den Aufwand für Unternehmen. Durch moderne ECM-Lösungen für regulatorische Compliance können die erforderlichen Prozesse automatisiert werden, was die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen deutlich vereinfacht.

 Pflicht für Resilienztests

Ein weiteres Kernelement von DORA ist das verpflichtende Testprogramm zur digitalen operationalen Resilienz. Alle Finanzunternehmen müssen künftig ihre IT-Systeme regelmäßig auf Schwachstellen prüfen, etwa durch Penetrationstests, Szenariotests oder Gap-Analysen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und IT-Störungen möglichst realitätsnah zu testen und kontinuierlich zu verbessern. Zusätzlich ermöglicht DORA auch freiwillige Meldungen über potenzielle Cyberbedrohungen. Dies soll den Austausch zwischen Behörden und Unternehmen stärken und die Reaktionsfähigkeit auf neue Risiken erhöhen.

Für IT-Führungskräfte und Fachpersonal bedeutet das: In der Umsetzung können diese Tests durch ECM-Systeme dokumentiert, archiviert und für Behörden bereitgestellt werden.

Wie ECM-Software bei DORA-Compliance unterstützt

Ein intelligentes Vertragsmanagement digitalisiert Verträge nicht nur, sondern macht sie auch zentral steuerbar und jederzeit verfügbar. Unternehmen gewinnen so Transparenz über ihre vertragsrelevanten Dokumente, optimieren Abläufe durch automatisierte Prozesse und erfüllen die DORA-Anforderungen effizient und sicher.

Ein oft unterschätzter Aspekt: Der Schutz und die Integrität digitaler Dokumente sind essenziell. Ob Vorfallmeldung, Risikoeinschätzung oder Auditbericht – die digitale Dokumentenverwaltung muss DORA-konform sein. Ein Enterprise-Content-Management-System (ECM) sichert die Einhaltung der DORA-Vorgaben durch:

  • Übersichtliche Verwaltung aller Dokumente, Verträge und Reports

  • Automatisierte Workflows zur Risikobewertung und Vorfallmeldung

  • Revisionssichere Archivierung & versionierte Dokumentation

  • Zentrale Informationsbasis für IT, Compliance und Geschäftsführung

Fazit: Mit Struktur zur Resilienz – und zur DORA-Compliance 

Der Digital Operational Resilience Act markiert einen Wendepunkt für die digitale Sicherheit in der Finanz- und IT-Branche. Was auf den ersten Blick wie eine weitere EU-Richtlinie wirkt, ist tatsächlich ein umfassender Rahmen, der Unternehmen dazu befähigt, ihre digitale Widerstandsfähigkeit systematisch zu stärken! DORA verlangt nicht nur technische Maßnahmen, sondern vor allem ein Umdenken in Führung, Prozessen und Dokumentation. 

Gerade im Bereich des Informationsmanagements entstehen durch die Anforderungen an Risikomanagement, Meldepflichten und Drittanbietersteuerung immense Anforderungen an Unternehmen bezüglich Nachvollziehbarkeit, Struktur und Effizienz. Genau hier setzen moderne ECM-Systeme (Enterprise-Content-Management) an: Sie schaffen die notwendige Transparenz, um regulatorische Vorgaben sicher und flexibel umzusetzen – und bieten gleichzeitig Werkzeuge, um IT-Risiken aktiv zu managen, Prozesse zu dokumentieren und Informationen langfristig und DSGVO-konform zu archivieren. 

Wer frühzeitig in die richtige digitale Infrastruktur investiert, schafft nicht nur die Voraussetzung für DORA-Compliance, sondern stärkt die eigene Organisation nachhaltig – gegenüber Cyberbedrohungen, Systemausfällen und regulatorischen Prüfungen. 

DORA ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – es ist eine Chance, die Resilienz und Zukunftsfähigkeit des eigenen Unternehmens zu sichern. 

Medialine Business Solutions

Wie gut ist Ihr Unternehmen auf DORA vorbereitet? 

Erfahren Sie, wie moderne ECM-Lösungen dabei helfen können, die Anforderungen der DORA-Verordnung effizient, sicher und revisionssicher umzusetzen. 

Tobias Hoffmann
Medialine als ECM-Partner

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